Zu beachten

Versicherung

Für den Betrieb von Flugmodellen ist auf unserem Fluggelände ein entsprechender Versicherungsschutz zwingend erforderlich.
Beim Lehrer Schüler-Fliegen, sind die Schüler über die Versicherung des Lehrers mit versichert.
Für z.B. eine längere Probierphase, besteht die Möglichkeit über den DMFV eine kostenlose Versicherung zu erhalten, die für drei Monate gültig ist.
Die Vereinsmitglieder sind zumeist über den DMFV versichert. Die Versicherungen des DMFV und des HLB der Mitglieder, werden über den Verein verwaltet und gemeinsam mit dem Jahresbeitrag abgerechnet.
Wer im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung ist, die den Modellflug mit einschließt, muss diese jährlich gegenüber dem Vorstand, durch eine Bescheinigung der Versicherung, nachweisen.

FPV Drohnen

Der Betrieb von Drohnen in Verbindung mit einer FPV Brille ist im Rahmen der DMFV Regeln grundsätzlich für Vereinsmitglieder und Gastflieger erlaubt. Drohnen mit einem Schalldruckpegel von mehr als 65dB (A) dürfen nur im westlichen Teil des Fluggeländes unterhalb des Zufahrtsweges betrieben werden.
Ist der Schalldruckpegel nicht bekannt ist der Vorstand vorher zu kontaktieren und es ist eine vereinfachte Schalldruckmessung durchzuführen.

Gäste

Als Gasflieger ist natürlich jeder willkommen. Ein Versicherungsschutz, der Kenntnisnachweis und für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor ein Lärmpass, der den geforderten Schalldruckpegel von 77dB(A) nachweist, sind dafür Pflicht.
Gastflieger müssen ins Flugbuch eintragen werden und dürfen nur in Anwesenheit eines erfahrenen Vereinsmitglieds fliegen.
Die Gastgebühr (vgl. Beitragsordnung) ist vor Flugbeginn unaufgefordert dem Vereinsmitglied oder dem Vorstand zu Weiterleitung an den Kassenwart zu übergeben.
Bei Zuwiderhandlung ist jedes Vereinsmitglied berechtigt, einen sofortigen Platzverweis auszusprechen.

Flugzeiten

Diese sind täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Für Modelle mit Verbrennungsmotor gelten folgende Zeiten:
An Werktagen von: 13:00 – 19:30
An Sonn- und Feiertagen von: 14:30 – 19:30

Frequenzen

Innerhalb der gesetzlichen Sendeleistung sind die folgenden Frequenzen auf unserem Fluggelände erlaubt:
2,4 Ghz => ohne frequenzbedingte Einschränkungen
5,8 GHz => ohne frequenzbedingte Einschränkungen für FPV
35 MHz A und B Band => Nur in vorheriger Abstimmung mit allen Piloten und einem Eintrag ins Flugbuch

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